Übungsleiterzuschüsse

Für die Durchführung hochwertiger Sport- und Bewegungsangebote im Verein ist der Einsatz qualifizierter Übungsleiter:innen (ÜL) von besonderer Bedeutung. Deshalb unterstützt der Kreissportbund Stade seine Mitgliedsvereine mit einem Übungsleiterzuschuss.

Wie erhalte ich einen Übungsleiterzuschuss?

Das vereinfachte Antragsverfahren erfolgt durch ein online-gestütztes Verfahren.  
 Vereinfacht bedeutet das:

  • Antrag und Zusammenstellung einer Bezuschussungsliste der ÜL/T erfolgt online über das LSB-Intranet-Portal.
    Die Bestätigung ÜL/T Bezuschussung ist dort ebenfalls vorzunehmen.
  • Die Eingaben sind in der Zeit vom 15. März bis 31. Mai möglich und werden für das gesamte Jahr online beantragt.
  • Keine Beschränkung der geförderten ÜL/T, d.h. jede:r aktive, nebenberuflich, geringfügig als auch ehrenamtlich beschäftigte:r ÜL/T mit gültiger Lizenz wird pauschal gefördert.
  • Die Auszahlung erfolgt 2 x im Jahr

Der Verein kann einen ÜL-Zuschuss beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Verein ist ordentliches Mitglied des LSB/KSB.
  • Ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid) muss vorliegen.
  • Sollte zum Bearbeitungszeitpunkt die Gemeinnützigkeit vor dem 28. Februars des nächsten Kalenderjahres ablaufen, wird für den Nutzer der Hinweis „Die Gemeinnützigkeit des Vereins läuft am <Datum> ab. Bitte beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt die Ausstellung eines neuen Freistellungsbescheides. Ohne den Nachweis der Gemeinnützigkeit können keine Fördermittel ausgezahlt werden.“ eingeblendet. Möglicherweise liegt dem KSB auch nicht der aktuelle Freistellungsbescheid vor, so dass nicht zwingend die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich ist, sondern nur das Nachreichen des letzten Bescheides, aus dem die aktuellen Daten entnommen werden können (Bescheid bitte an E-Mail info@ksb-stade.de).
  •  Die DOSB-Lizenz des ÜL/T muss gültig sein. Sollte eine verlängerte ÜL/T-Lizenz im Intranet noch nicht erfasst worden sein, bitten wir um Weiterleitung einer Kopie der gültigen DOSB-Lizenz an den KSB.
  • Hauptberuflich beschäftigte ÜL/T sind nicht förderfähig. Als hauptberuflich beschäftigt wird angesehen, wer mindestens 14 Std./Woche dieser Tätigkeit nachgeht. Das entspricht 1/3 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle.
  • Die Zahlung der Vergütung an die ÜL/T muss von den Vereinen unbar bis spätestens 31.12. des Zuschussjahres erfolgen.

Informationen und Unterlagen zu den Zuschüssen sind in der Förderrichtlinie des LSB Niedersachsen zu finden.

Deine KSB-Ansprechpartnerin

Du hast Fragen zum Übungsleiterzuschuss? Dann wende Dich an:

Katja Peets

info@ksb-stade.de
Büro: 04141 9867-001

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