Integratives Engagement für sozial Benachteiligte geht meist einher mit einer besonderen finanziellen Herausforderung. Es entstehen zusätzliche Ausgaben wie Übungsleiterhonorare, Übersetzungsarbeiten, Fahrtkosten, Equipment, Mieten, Sportkleidung für Geflüchtete und vieles mehr. Wir möchten Ihnen dabei helfen diese Mehrausgaben zu decken.
Fördermöglichkeiten
Sie können für folgende Bereiche finanzielle Fördermittel beim LSB Niedersachsen beantragen. Zielgruppe der Förderung über die Richtlinie Integration im und durch Sport sind sozial benachteiligte Mitbürger. Neben Geflüchteten gehören beispielsweise auch Kinder aus sozial schwachen Familien oder Langzeitarbeitslose der Zielgruppe an. Mitgliedsbeiträge sind nicht förderfähig.
Die Projektdatenbank "Sport integriert Niedersachsen" dokumentiert Ideen und Konzepte. Hier finden Sie Beispiele für durchgeführte Maßnahmen im Themenfeld, die Ihnen auch bei der Antragsstellung weiterhelfen.
Zielgruppenspezifische Sportangebote und Schwimmkurse (Unterstützung neuer Sportangebote) |
Neue niederschwellige Sportangebote, die sich an die Bedürfnisse und Voraussetzungen der Zielgruppe vor Ort ausrichten, können pauschal bezuschusst werden. Sie sollen anschließend in das reguläre Vereinsangebot integriert werden. |
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Besondere Veranstaltung (Sportfeste, Schnuppertage oder Netzwerktreffen) |
Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür oder interkulturelle Sporttage, mit dem Schwerpunkt "Integration, Sport und Soziale Arbeit", können mit bis zu 1.000 Euro bezuschusst werden. |
Kompetenzförderung und Qualifikation |
Die Teilnahme von Einzelpersonen aus der Zielgruppe an Bildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen und sozialen Kompetenz sind förderfähig. Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.000 Euro. |
Zielgruppenspezifische Aus,- Fort- und Weiterbildung |
Die Ausrichtung von Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung (beispielsweise ÜL-C-Ausbildung) kann mit bis zu 10.000 Euro bezuschusst werden, wenn sie speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe ausgerichtet ist. Teilnahmebeiträge dürfen dann nicht erhoben werden. |
Sonstige Einzelmaßnahmen (Anschaffung von Sportbekleidung und Equipment, Interkultureller Frauensporttag) |
Maßnahmen, die sich nicht in eine der Kategorien einordnen lassen, die sich aber an den Zielen der Richtlinie ausrichten, können als sonstige Einzelmaßnahmen mit bis zu 3.000 Euro beantragt werden. |
Projekte |
Projekte sind komplexe und umfangreich Vorhaben, die inhaltlich über die bisher beschriebenen Maßnahmen hinausgehen. Die Fördersumme darf 80% der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen. |
Landesweites Projekt „Radfahren vereint“ |
Das Projekt "Radfahren vereint" zielt darauf ab, zugewanderten und sozial benachteiligten Menschen Fähigkeiten und Kenntnisse des Fahrradfahrens zu vermitteln. |
Weitere Informationen gibt es beim Team Integration des Landessportbundes Niedersachsen.
Mehrsprachiger Flyer für Sportangebote
Für das Stadtgebiet der Hansestadt Stade gibt es einen Flyer über alle vorhandenen Sportangebote in Deutsch und Englisch als Download. Außerdem liegt der Flyer in der Geschäftsstelle bereit. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse an der Printausgabe haben.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen rund um das Themenfeld Integration, Sport, soziale Arbeit und Soziales?
Sprechen Sie uns an: KSB-Team, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!